Ein scheuer Waldbewohner kehrt zurück
22. Juni 2022
Nach unsteten Sichtbeobachtungen in den letzten drei Jahren, zeigen sich jetzt erste Erfolge der Artenschutzmaßnahmen der Waldbesitzer im Bentheimer Wald.
Der Schwarzstorch, der scheue Verwandte des Weißstorches, ist zurück in der Grafschaft Bentheim. Er hat sein Quartier in den Altholzbeständen des Bentheimer Waldes genommen und fliegt von hier aus in seine Nahrungshabitate im Umfeld des Bentheimer Waldes.
Da der Schwarzstorch insbesondere ruhige Altholzbestände als Lebensraum benötigt, findet er in den Schutzgebieten des Bentheimer Waldes ideale Vorrausetzungen vor, um das Frühjahr und den Sommer in der Grafschaft Bentheim zu verbringen.
Beobachter sollten sich den Vögeln nicht gezielt näheren, da jede Flucht den Schwarzstörchen wertvolle Energie kostet. Energie die die Schwarzstörche und insbesondere Ihre Jungtiere dringend für den Vogelzug in die afrikanischen Winterquartiere benötigen.
Nachdem im letzten Winter in Kooperation zwischen den Flächeneigentümern und dem Naturschutzverein Grafschaft Bentheim Nisthilfen für den Schwarzstorch im Bentheimer Wald errichtet wurden, scheint das neue Wohnraumangebot den Schwarzstörchen zu gefallen.
Jetzt hoffen alle Beteiligten, dass sich Fotografen und andere „Naturliebhaber“ an die Vorschriften zum Betreten des Waldes halten, um dem Schwarzstorch seine benötigte Ruhe lassen.
Herr Hoffmann, der als zuständiger Revierförster für das Besucherlenkungskonzept im Bentheimer Wald verantwortlich ist, zeigt sich zuversichtlich, dass trotz des enormen Besucherverkehrs die Interessen der Waldbesucher und des Artenschutzes durch das gezielte Besuchermanagement und die ausgewiesenen Ruhezonen ausgeglichen werden können.
Mittelfristig wird die naturschutzfachliche Betreuung des Bentheimer Waldes in Zusammenarbeit mit der Ökologischen Station Grafschaft Bentheim erfolgen. Um die naturschutzfachliche Betreuung des FFH-Gebietes sicherstellen zu können, hoffen die Flächeneigentümer der FFH-Gebiete in der Obergrafschaft, dass die ersten Entwürfe der Managementplanung die FFH-Gebiete in diesem Jahr von der Unteren Naturschutzbehörde zur Abstimmung bereitgesellt werden.
Der Schwarzstorch und die anderen geschützten Tier- und Pflanzarten in den privaten Schutzgebieten können sich bis die Naturschutzbehörden Ihre Planungen abgestimmt und abgeschlossen haben auf den altbewährten Schutz durch die Eigentümer und Bewirtschafter der FFH-Gebiete verlassen.